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Es gibt viele Formen von Gewalt
Im Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus sind wir mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterwegs, bei Veranstaltungen vor Ort als auch auf Freizeiten. Wir verbringen viel Zeit miteinander und unsere Gemeinschaft lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich in geschützten Räumen entwickeln können und darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ausgenutzt werden.
Wir wollen die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen stärken. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt. Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab. Grundlage für alle Arbeit mit, von und für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene bildet der Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau.
(c) Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHNFachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN
Freitag, 04. September 2026
Qualifizierung und Sensibilisierung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, um sexualisierte Gewalt zu erkennen, zu vermeiden und zu lernen damit umzugehen
Inhalte der Schulung sind
rechtliche Grundlagen, Gesetze und Verordnungen
Erkennen und Verstehen: Woran erkenne ich, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, und was ist zu tun?
Wie dokumentiert man einen Verdachtsfall?
Reflexion der eigenen Nähe-Distanz-Gestaltung: Wie gestalte ich vertrauensvollen Kontakt bei angemessener Distanz?
Zielgruppe: Alle Haupt- und Ehrenamtlichen Gruppenleiter:innen bzw. Mitarbeiter:innen
Termin: 04. September 2026, 9:30 Uhr – 16:00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
Referent: Jonas Göbel (Psychotherapeut)
Anmeldung: Per Email bis zum 21. August 2026 bei:
Inge Seemann, inge.seemann(at)ekhn.de
Freitag, 11. September 2026
Qualifizierung und Sensibilisierung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die bereits an einer Basisschulung Präventionsschutz teilgenommen haben.
Wir alle kennen Situationen aus dem Bereich Kindeswohl und Prävention, die schwierig sind und in denen wir uns überfordert fühlen oder sogar hilflos. Was dann…? Und genauso gibt es auch noch diese Missgeschicke, über die wir am liebsten gar nicht reden möchten…Gemeinsam wollen wir im geschützten Raum genau auf diese Fälle schauen und dabei unsere Handlungskompetenz erweitern, Sicherheit gewinnen und Sprachfähigkeit trainieren.
Inhalte der Schulung sind
Kurzer Reminder: Rechtliche Grundlagen, Gesetze und Verordnungen
Bad Practice und Missgeschicke aus der Praxis. Wo kommt das Präventionskonzept an seine Grenzen? Jeder ist eingeladen sein Praxisbeispiel vorzustellen.
Reflexion der eigenen Nähe-Distanz-Gestaltung
Zielgruppe: Alle Haupt- und Ehrenamtlichen Gruppenleiter:innen und Mitarbeiter:innen, die bereits an einer Basisschulung teilgenommen haben.
Termin: 11. September 2026, 9:30 Uhr – 16:00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
Referent: Jonas Göbel (Psychotherapeut)
Anmeldung: Per Email bis zum 21. August 2026 bei:
Inge Seemann, inge.seemann(at)ekhn.de
Kindeswohlgefährdung erkennen, vermeiden, damit umgehen!
Samstag, 17. April 2026
Für jugendliche Mitarbeiter:innen in der Jugend- und Konfiarbeit
Inhalte der Schulung sind
Zielgruppe: Jugendliche Gruppenleiter:innen bzw. Mitarbeiter:innen in der evangelischen Kinder -und Jugendarbeit
Termin: 17. April, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
Für die Teilnahme kann eine Schulbefreiung ausgestellt werden.
Anmeldung: Per Email bis zum 02. April 2026 bei:
Inge Seemann, inge.seemann(at)ekhn.de
Angela Weiss, angela.weiss(at)ekhn.de
Inge Seemann
Angela Weiss
Dekan Klaus Schmid
Ulrike Schaffert
Gabriele Wilhelm
Das Evangelische Dekanat hat ein Präventionsschutzkonzept. Ziel des Präventionskonzepts im Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden und anderen Einrichtungen der Evangelischen Kirche innerhalb des Dekanats für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen und dabei Unterstützung und Beratung anzubieten. Hier geht es zum Schutzkonzept.
Bei Eintritt von ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeitenden in die Kinder- und Jugendarbeit sowie der Arbeit mit erwachsenen Schutzbefohlenen ist die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung auf Grundlage des Verhaltenskodex (Anlage 1) vorzulegen, nachdem sie zur Thematik Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung und Schutz erwachsener Schutzbefohlener informiert und geschult wurden, um dem Schutzauftrag gerecht zu werden. Hier geht es zur Selbstverpflichtungserklärung.
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